Psychologische Beratung

Psychologische Beratung

Fachbereich Integration / Psychologische Beratung
Daniela Schmitz-Weger, Frank Stahl , Regina Wormsbecher

Beratungskonzept der Ernst-Reuter-Schule II
Die Beratung an der ERS II ist wesentlicher Bestandteil des pädagogisch-therapeutischen Gesamtkonzeptes. Schwerpunkte unserer Arbeit sind Lern- und Verhaltensauffälligkeiten von Schüler*innen, die wir als Symptome von Grundstörungen verstehen. Häufig weisen sie auf familiäre Schwierigkeiten und/oder organische Ursachen hin.
Diese Auffälligkeiten betrachten wir nicht isoliert, folglich sehen wir bei der Beratung von einer Symptomzentrierung ab. Hilfsangebote sind auf die ganze Person gerichtet. Hierbei werden Aspekte verschiedener Verfahren in spezifischer, individuell angepasster Weise kombiniert und angewendet (u.a. diagnostische Erstgespräche, Testverfahren, psychotherapeutische Beratung, Verhaltenstraining).
In der Beratung und Förderung der Kinder und Jugendlichen berücksichtigen wir umfassend den psychosozialen Kontext. Dies erfordert ggf. eine interdisziplinäre Zusammenarbeit mit verschiedenen schulischen und außerschulischen Fachkräften.
Die Beratung erfolgt auf freiwilliger Basis.
Die BeraterInnen unterliegen der Schweigepflicht.

1. Inhalte der Beratungsarbeit an der ERS II

  • Krisenintervention und/oder mittel- bis langfristige Beratung oder Therapie von Kindern und Jugendlichen und deren Eltern;
  • Beratung von Lehrer*innen;
  • zeitlich begrenzte, themenzentrierte Kleingruppenarbeit mit Kindern und Jugendlichen, zu Themen wie z.B. schulisch bedingte Ängste, Stressabbau und Gewaltprävention;
  • Bearbeitung von Konflikten in Lerngruppen;
  • beratende Teilnahme an Teamsitzungen, Konferenzen u.a.;
  • Erziehungsberatung;
  • Dyskalkulie- und LRS-Zentrum.


2. Aufnahme von Kindern und Jugendlichen in die Beratung

Grundsätzlich gibt es verschiedene Möglichkeiten, Kinder und Jugendliche in die Beratung aufzunehmen:

  • Lehrer*innen vermitteln den Kontakt von Schüler*innen zum Beratungsteam;
  • Erziehungsberechtigte wenden sich an das Beratungsteam;
  • Kinder und Jugendliche suchen von sich aus die Berater*innen auf.


3. Kooperation mit innerschulischen Fachkräften
Es findet eine intensive Beratung der zuständigen Lehrkraft statt; in begründeten Einzelfällen auch mit den Stufenleitungen und der Schulleitung.

Kooperation mit

  • den im Beratungsteam arbeitenden Beratungslehrkräften (Inter- und Supervision);
  • den im Gemeinsamen Unterricht der ERS II arbeitenden Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen;
  • den Sozialpädagog*innen der Jugendhilfe in der Schule;
  • den Therapeut*innen des VAE (Verein für Arbeits- und Erziehungshilfe):
  • Krankengymnastik, Ergo- und Logopädie, Psychotherapie;
  • den Mitarbeiter*innen der Mediation;
  • der Lernwerkstatt ERS II.

4. Kooperation mit außerschulischen Institutionen
Nach Erstellung eines individuellen Förderprofils kooperieren wir bei Bedarf mit folgenden Institutionen:

  • Erziehungsberatungsstellen;
  • Sozialrathäuser;
  • Kinder- und Jugendlichenpsychiatrien;
  • Ambulanz des Instituts für analytische Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie;
  • Fachinstitute für Legasthenie und Dyskalkulie;
  • niedergelassene FachärztInnen u. a. m..
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