Ästhetischer Schwerpunkt - Bläser

Bläser

1. Im Rahmen des Schwerpunkts für Ästhetische Bildung bietet die ERS II für die Jahrgänge 5/6 Bläserunterricht an. Diese Art Musikunterricht der „Bläserensembles" steht überwiegend im Zusammenhang mit dem zu erlernenden Blasinstrument. Der Unterricht besteht aus zwei Wochenstunden gemeinsamen Unterrichts (Tutti), wie in der Stundentafel für Musik vorgesehen, und einer zusätzlichen Stunde zur Förderung von instrumentenspezifischen Fertigkeiten (Register) für jede Instrumentengruppe. Der Registerunterricht wird von qualifizierten, auch externenInstrumentallehrern geleitet. Das Musikinstrument wird aus dem Bestand der Schule leihweisebereitgestellt.

2. Es kann keine Garantie auf ein bestimmtes Instrument geben, da das „Bläserensemble " gemeinsam ein vielfältiges Orchester bilden soll. Angestrebt wird die Besetzung eines Blasorchesters bestehend aus den Instrumenten: Flöte, Klarinette, Saxophone, Trompete, Horn, Posaune, Tuba und Schlagzeug.Die Entscheidung über das Instrument fällt erstim Laufe der ersten Wochen des Unterrichts. Kriterien sind: Eignung und Neigung (drei Wünsche).

3. Zum erfolgreichen Besuch des Bläserunterrichts ist es unerlässlich, regelmäßig (möglichst täglich) zu üben, damit man 1. das Instrument beherrschen lernt, 2. Spaß am Musizieren behält und 3. jeder dem Fortschritt der gesamten Klasse folgen kann. Am Ende steht nicht nur der Einzelerfolg und die Fähigkeit, ein Blasinstrument spielen zu können, sondern auch der gemeinschaftliche Erfolg als Orchester und Bläserensemble!

Nirgendwo sonst trifftdie Erfolgsgarantie so sehr zu wie hier: Üben hilft! Garantiert!!!

4. Die Teilnahme an dem Bläserunterricht erstreckt sich verbindlich auf die Zeit von zwei Schuljahren. Eine Kündigung ist wegen der langfristigen Verpflichtungen der Schule nur aus wichtigem Grund möglich. Als solcher wird anerkannt: - ärztliche Bescheinigung bezogen auf die Unfähigkeit zum Spielen eines Instrumentes - Beendigung der Schulzugehörigkeit. Die Kündigung des Vertrages bedarf der Schriftform und kann nur zum Ende eines Schuljahres erfolgen.

5. Das monatliche Entgelt beträgt 30,- € und ist von den Erziehungsberechtigten per Einzugsermächtigung zu entrichten. Die Zahlungspflicht beginnt am 1.9. des Jahres der Einschulung an der ERS II und endet am 31.8. des übernächsten Jahres, d.h. mit Abschluss der 6. Klasse.

6. Der Bläserunterricht ist ein niederschwelliges Angebot (Instrument, Unterricht, Orchester,…) mit viel Spaß in der Gruppe ein Musikinstrument zu erlernen. Auftritte, Konzerte und Tournee inklusive…

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.