Kinder- und Jugendschutz

Grundlage unserer Arbeit im Kinderschutz ist der gesetzliche Schutzauftrag (§8a SGB) gemäß den Vorgaben und Richtlinien des Frankfurter Modells, welches den Anforderungen des neuen Bundeskinderschutzgesetzes und der Kinderschutznorm im Hessischen Schulgesetz entspricht.

Dazu gehört auch die kollegiale Fallberatung. Die Bandbreite reicht von ersten spontanen Reaktionen auf Situationen, in denen die Bedürfnisse oder Rechte von Kindern und Jugendliche missachtet werden, bis hin zur begründeten Einschätzung, ob es sich um einen Fall von Kindeswohlgefährdung handelt.

Ziel ist es, die individuelle Förderung und den Schutz von Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten. Dafür werden die Ressourcen und Kompetenzen von Schule und Jugendhilfe im Sinne eines effektiven Kinderschutzes von uns gebündelt.

Ansprechpartnerinnen sind:

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