Masken im Unterricht

Das Hessische Kultusministerium hat eine Plicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ab Jahrgangsstufe 5 beschlossen.

Das Tragen von medizinischen Masken wird vom Hessischen Kultusministerium empfohlen. Wir sind der Auffassung, dass nur mit medizinischen Masken auch ein ausreichender Schutz besteht. Unsere Schulgesundheitsfachkraft, Frau Dombrofski, empfiehlt den Schüler*innen das Tragen von OP-Masken, da diese die Atmung nicht so sehr einschränken wie ffp2-Masken.

Die Schulleitung der ERS II befürwortet das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht aus folgenden Gründen:

  • Die meisten Mitglieder der Schulgemeinde haben von Anfang an positiv auf die Entscheidung reagiert, seit dem ersten Schultag eine Mund-Nasen-Bedeckung auch im Unterricht zu tragen. Diese Praxis hat zu einem höheren Sicherheitsgefühl geführt. Die damit verbundenen Einschränkungen wurden in Kauf genommen.
  • Bei Verdachtsfällen hat das Gesundheitsamt bisher immer von einer Quarantänepflicht abgesehen mit dem Argument, dass auch im Unterricht eine Maskenpflicht besteht und somit das Infektionsrisiko sehr gering ist.
  • Am Unterricht haben auch viele Schüler*innen teilnehmen können, die entweder selbst zur gefährdeten Gruppe zählen oder mit einer Person aus dieser Gruppe zusammenwohnen. 
  • Auch die meisten Lehrkräfte, die zu einer Risikogruppe gehören, haben sich wegen der Vorgabe, auch im Unterricht eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, dazu entschieden Präsenzunterricht zu halten.


Die Schulleitung ist sich bewusst, dass das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung über den ganzen Schultag anstrengend und unangenehm ist, hält es aber für verhältnismäßig, um den regulären Schulbetrieb so wenig wie möglich zu gefährden. Sie bedankt sich bei der gesamten Schulgemeinde für die hohe Akzeptanz dieser Maßnahme und das konstruktive Zusammenwirken in dieser besonderen Zeit. 

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