Schülerinnen und Schüler mit Förderanspruch in der Inklusiven Beschulung

Unser Unterricht in der Inklusiven Beschulung

  • Differenzierende Unterrichtsangebote im Klassenunterricht.
  • Entwicklung der sozialen Gemeinschaft einer Klasse unter dem Aspekt der bewussten Akzeptanz von Verschiedenheit.
  • Verbindliche Kurse für den Bildungsgang Lernen zur Vorbereitung auf den Berufsorientierten Abschluss.
  • Verbindliche Kurse für den Bildungsgang Geistige Entwicklung zu den Themen Praxis, Leben und Arbeit.

 Unsere Organisation der Inklusiven Beschulung

  • Bis zu 5 Kinder mit Förderanspruch in einer Klasse.
  • Vier Klassen mit Inklusiver Beschulung in einem Jahrgang.
  • Einsatz der Förderlehrkräfte mit 12 bis 14 Stunden pro Klasse.
  • Kontinuierliche Zuständigkeit einer Förderlehrkraft während der Beschulung an der ERS II.
  • Förderlehrkräfte sind größtenteils Lehrkräfte der ERSII.
  • Enge Kooperation aller Beteiligter: Klassenlehrkraft, Fachlehrkräfte, Förderlehrkraft, Sozialpädagogen, Therapeuten und Integrationsassistenten.
  • Differenzierungsräume und Therapieräume vor Ort.
  • Umfangreiche Ausstattung mit Differenzierungsmaterial.

Abschlüsse und Übergänge

  •  Berufsorientierter Abschluss im Bildungsgang Lernen nach 9 Schulbesuchsjahren
  • Sicherstellung von 10 Schulbesuchsjahren im Bildungsgang Geistige Entwicklung.
  • Möglichkeiten des 11. und 12. Schulbesuchsjahres im Bildungsgang Geistige Entwicklung in unserer Berufsorientierungsklasse vor Ort.
  • Praktika in den Klassen 8 und 9 .
  • Kompetenzfeststellungsverfahren zur Berufsorientierung.
  • Teilnahme am Berufsorientierungsprogramm BOP sowie anderer Maßnahmen in Kooperation mit dem Berufsbildungswerk Karben.

Ihr Weg zu uns

  •  Teilnahme an den Informationsveranstaltungen der Grundschule, des Schulamtes und der ERSII.
  • Interessensbekundung an einer Inklusiven Beschulung bis Ende November in der aktuellen Schule. Daraufhin wird eine Stellungnahme geschrieben.
  • Teilnahme an den Informationsgesprächen der ERS II.
  • Erstwunsch ERSII auf der Schulanmeldung für die weiterführende Schule.
  • Entscheidung im Förderausschuss im März.
  • Bevorzugte Aufnahme von Kindern im Umfeld der ERS II.
  • Bevorzugte Aufnahme im Förderanspruch Geistige Entwicklung und im Bereich Autismusspektrum im Rahmen der Kapazitäten.

 

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